Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages
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3. Juni 2010, 10:30
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert allen Menschen das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und – vor allem – an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden. Zurzeit werden etwa 50 Prozent aller an den Landtag gerichteten Eingaben vom Petitionsausschuss behandelt, mit der verbleibenden anderen Hälfte der Eingaben beschäftigen sich die jeweiligen Fachausschüsse.
Zu der Behandlung von Eingaben finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages nützliche Hinweise: www.landtag.niedersachsen.de