Ältestenrat des Niedersächsischen Landtages
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11. August 2010, 14:15
Das zweite Leitungsgremium des Landtages, neben Präsident / Präsidium, ist der Ältestenrat. Er besteht aus 17 von den Fraktionen benannten Mitgliedern. Der Ältestenrat beschließt die Sitzordnung im Landtag, berät den Terminplan und die Tagesordnung der Plenarsitzungen, genehmigt die Reisen der Fachausschüsse, betätigt sich als Schlichtungsstelle zwischen den Abgeordneten und dem Präsidium und befasst sich mit Angelegenheiten der Geschäftsordnung. Andrea Schröder-Ehlers gehört dem Ältestenrat an.