Das zweite Leitungsgremium des Landtages, neben Präsident / Präsidium, ist der Ältestenrat. Er besteht aus 17 von den Fraktionen benannten Mitgliedern. Der Ältestenrat beschließt die Sitzordnung im Landtag, berät den Terminplan und die Tagesordnung d...
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert allen Menschen das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und – vor allem – an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden. Zurzeit werden etwa 50 Prozent aller...